Guter Service beginnt beim ersten Kontakt

Haben Sie Fragen rund um unsere Leistungen? Wir sind gerne für Sie da. Bitte wählen Sie, wie wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen sollen, füllen Sie die hierfür notwendigen Felder (mit * gekennzeichnet) aus und klicken Sie anschließend auf „Formular absenden“.

Wie sollen wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen?

Kontaktdaten

Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Kontaktaufnahme verwendet. Die Daten werden insbesondere nicht veröffentlicht. Im Übrigen gelten unsere Datenschutzhinweise

Für Sie ein Leichtes – bitte beantworten Sie folgende Sicherheitsfrage:

Wie viel ergibt 10 minus zwei?


Kontakt

REMEX GmbH
Am Fallhammer 1
D-40221 Düsseldorf
T +49 211 17160-0
F +49 211 17160-420
E-Mail

Archiv mit Pressemitteilungen der REMEX Solutions Webseite presse_head-image_pressearchiv_01.jpg

Teerhaltiger Straßenaufbruch: Erfolgreicher Nachprüfungsantrag der REMEX gegen bindende Vorgabe der thermischen Verwertung

„Öffentliche Auftraggeber dürfen den Bietern in Vergabeverfahren über Entsorgungsdienstleistungen die Art der Entsorgung nicht nach freiem Ermessen vorschreiben“, so Rechtsanwalt Dr. Olaf Konzak der Kanzlei Legerlotz Laschet Rechtsanwälte (LLR).

Hintergrund dieser Aussage ist der von REMEX gemeinsam mit LLR gewonnene Vergabestreit vor dem Oberlandesgericht München. Das Staatliche Bauamt Würzburg hatte als Vergabestelle in einem europaweiten Vergabeverfahren die Entsorgung von 36.000 Tonnen teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch ausgeschrieben und dabei die thermische Verwertung vorgegeben.

Gegen diese zwingende Vorgabe ist die REMEX Mineralstoff GmbH erfolgreich vorgegangen. Die Zusammenfassung des Urteils können Sie hier lesen.

REMEX GmbH // Bereich REMEX Solutions