Sonderdruck Kommunalwirtschaft: Gestaltungsspielräume für den nachträglichen Einsatz
20.08.2019In der Ausgabe 4/5 des Magazins Kommunalwirtschaft erläutert Dr. Lars Hettich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht der Kanzlei BEITEN BURKHARDT, die Möglichkeiten der nachträglichen Materialänderung nach erfolgter Zuschlagserteilung.
Hintergrund: Ersatzbaustoffe werden in Ausschreibungen nicht immer sachgerecht berücksichtigt – Primärbaustoffe werden ausgeschrieben, obwohl der Einsatz von nachhaltigen Alternativen sowohl aus technischer als auch rechtlicher Sicht ganz oder teilweise möglich gewesen wäre. Hierauf nimmt der Fachbeitrag Bezug und erläutert die Prüfschritte, die im Falle einer erst nachträglich vorgesehenen Materialveränderung möglich sind.
Die Kommunalwirtschaft als Organ des Vereins für Kommunalwirtschaft und Kommunalpolitik e. V. hat uns ermöglicht, den entsprechenden Auszug aus dem Heft als Sonderdruck zu veröffentlichen. Interessenten können den Fachartikel hier kostenfrei bestellen.