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Kommune ändert Vergabeunterlagen zugunsten von RC-Baustoffen

Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe hatte den Neubau des Feuerwehrhauses Dornholzhausen ausgeschrieben und dabei den Einsatz von Recyclingbaustoffen teilweise ausgeschlossen. Die REMEX Mineralstoff GmbH sah in dem Ausschluss einen möglichen Vergaberechtsverstoß und hat die Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB mit der vergaberechtlichen Prüfung der Ausschreibungsunterlagen beauftragt. Insbesondere sollte der pauschale Ausschluss von Recyclingbaustoffen bei Tief- und Erdbauleistungen sowie die geforderte Genehmigungspflicht bei deren Verwendung in der Baustraße näher untersucht werden.

In einem Schreiben an die zuständigen Stellen des Regierungspräsidiums Darmstadt bzw. der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe erläuterte die Kanzlei, warum eine Korrektur der Vergabeunterlagen zwingend erforderlich sei. Unter anderem wurde festgestellt, dass umweltbezogene Aspekte zu berücksichtigen sind. Es gäbe nach § 7 Absatz 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetzes (HAKrWG) „die unmittelbar wirkende Rechtspflicht, umweltschonende und durch Aufbereitung und Zurückführung von Abfällen hergestellte Sekundärbaustoffe […] bei der Vergabeentscheidung gegenüber herkömmlichen Stoffen zu bevorzugen.“

Bad Homburg hat die Rüge geprüft und im Anschluss die Vergabeunterlagen an § 7 HAKrWG angepasst. Die Angebotsfrist wurde verlängert, alle Vergabebeteiligten wurden informiert und die geänderten Vergabeunterlagen im Vergabeportal bereitgestellt. So hat die Stadt die Verwendung von Recyclingbaustoffen mit LAGA-Zuordnungswerten bis Z1.2 ermöglicht.

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