ITAD und IGAM veröffentlichen Praxisleitfaden zur Einordnung von Müllverbrennungsschlacke
07.05.2020Nach Abstimmung mit den Vertretern der Bundesländer stellen die Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) und die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) gemeinschaftlich das Praxisdokument zur „Einstufung von Hausmüllverbrennungsschlacken in das Abfallverzeichnis anhand der gefahrenrelevanten Eigenschaften HP1-HP15“ zur Verfügung:
Die abfallrechtliche Einstufung von HMV-Schlacken hat höchste Bedeutung für deren Entsorgung. Der neue Leitfaden besteht aus zwei Teilen:
Der erste Teil des neuen Leitfadens zielt darauf ab, einen Bewertungsrahmen für HMV-Schlacke zu schaffen, innerhalb dessen gefahrenrelevante Eigenschaften mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. In diesem Zusammenhang zeigt sich, dass HMV-Schlacke im Regelfall als nicht gefährlich einzustufen ist.
Dass die Regelvermutung als nicht gefährlicher Abfall zutrifft, muss für die Schlacke einer Anlage nachgewiesen werden. Teil 2 des Praxisleitfadens gibt entsprechende Hinweise zur Überprüfung der Regelvermutung.
Der Leitfaden kann hier auf der Webseite des ITAD heruntergeladen werden.