Änderung der Deponieverordnung und der Abfallverzeichnis-Verordnung
11.08.2020Am 3. Juli 2020 wurde die Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Deponieverordnung mit Stand 30.6.2020 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen vor allem Betreiber von Deponien sowie Entsorger von Böden. Wesentliche Änderungen in Kürze:
- Das Personal auf Deponien muss nun alle vier Jahre an einer "fachspezifischen Fortbildung" teilnehmen.
- Der Umfang der grundlegenden Charakterisierung von Abfällen wird erweitert. Bei der Anlieferung müssen Abfallerzeuger nun zusätzlich das Ergebnis der Prüfung der Verwertbarkeit und der Verwertungsmöglichkeiten der Abfälle beifügen.
- Das Vermischungsverbot wird gestärkt, indem die Vorgaben der Deponieverordnung auf Anlagen ausgedehnt wurden, in denen Abfälle für die Deponierung vorgemischt, teilweise oder vollständig stabilisiert oder verfestigt werden.
- Künftig müssen Überwachungsbehörden eine abfallrechtliche Abnahme des Oberflächenabdichtungssystems durchführen.
- Die Sicherheitsleistung durch Bürgschaft soll nun ausdrücklich "insbesondere" durch eine Bankbürgschaft erfolgen.
- Die Grenzwerte für organogene Böden wurden gelockert. Unter bestimmten Voraussetzungen sind zukünftig für Bodenmaterial ohne Fremdbestandteile großzügigere Überschreitungen möglich.
- Künftig ist alle 5 Jahre eine Schulung oder Weiterbildung der Probenehmer erforderlich. Zudem werden die Anforderungen für die Bewertung von Analyseberichten, die im Rahmen der grundlegenden Charakterisierung vorzulegen sind, festgeschrieben.
Mit der Verordnung wird zugleich die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) geändert. Hier erfolgen Klarstellungen im Hinblick auf die Berücksichtigung der Ökotoxizität HP 14.
Die geänderten Vorschriften sind seit dem 4. Juli 2020 anzuwenden. Davon ausgenommen ist lediglich das neue Ablagerungsverbot in § 7 DepV, das erst am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Die offiziellen Fassungen der geänderten DepV und AVV wurden bereits konsolidiert und sind online verfügbar.
Deponieverordnung (DepV)
Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)