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LfU Bayern: Neues Merkblatt zum Thema Straßenaufbruch

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat im Mai 2017 im neuen Merkblatt Nr. 3.4/1 umfassende Hinweise zum rechtlichen Hintergrund und zu den umweltfachlichen Anforderungen an die technische Ausführung und den Betrieb von Aufbereitungsanlagen sowie an die Lagerung und Verwertung von Straßenaufbruch zusammengestellt.

In der Einleitung des Merkblatts heißt es, dass im Sinne der Nachhaltigkeit und aus Gründen der Vorsorge in Zukunft auf den Wiedereinbau von teer-/pechhaltigem Material im Straßenbau verzichtet werden soll.

Ab 2018 will der Freistaat Bayern in Bundes- und Staatsstraßen kein teerhaltiges Material mehr einbauen. Um eine Verschiebung und unkontrollierte Verteilung des PAK-haltigen Materials in den kommunalen und privaten Straßenbau zu vermeiden, soll dieses in Zukunft aus dem Materialkreislauf entfernt werden.Als Möglichkeiten dafür benennt das LfU die energetische Verwertung oder thermische Behandlung als erste Option sowie die Verwertung und Beseitigung auf Deponien. Beide führen zu einer Ausschleusung der Schadstoffe aus dem Stoffkreislauf.

Die Möglichkeit für den Wiedereinbau im Straßen-/Wegebau durch kommunale oder private Bauherren ist unter entsprechenden Rahmenbedingungen weiterhin prinzipiell möglich. Die materiellen Anforderungen für diese Art der Verwertung sind dem Merkblatt zu entnehmen. Zusätzlich wird jedoch dringend angeraten, die jeweils aktuell gültigen Straßenbaurichtlinien der Obersten Baubehörde anzuwenden.

zur Merkblattsammlung des LfU

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