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Asbest: Erfolgreicher Verbände-Einspruch zum RichtlinienEntwurf VDI 3876

Mit dem Rundschreiben W 06 2018 hat der Bundesverband Recyclingbaustoffe BRB seine Mitglieder über den erfolgreichen Einspruch bezogen auf den Entwurf der Richtlinie VDI 3876 informiert.

Die Verbände sahen vor allem Nachbesserungsbedarf im Anwendungsbereich dieser Richtlinie. Denn nach Auffassung der Verbände sah der „Entwurf […] eine generelle Pflicht zur Untersuchung von Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnen Recyclingmaterialien auf Asbesthaltigkeit vor“.

Der Deutsche Abbruchverband (DA) hat mit der Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB), dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse), dem Bundesverband der Gipsindustrie e.V. und der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) auf diese für die Recyclingbranche weitreichende Folgen hingewiesen.

Der VDI hat diese Textpassage aufgrund des Einspruchs nun geändert. Aus dem Anwendungsbereich geht nun eindeutig hervor, dass keine generelle Pflicht zur Untersuchung auf Asbest besteht, so dass sich die Durchführung von Messungen weiterhin nur auf Verdachtsfälle bezieht.

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