25 neue Maßnahmen enthält das Vorhabenpaket, dass das Bundesumweltministerium (BMUKN) in seinem kürzlich veröffentlichten Informationspapier zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes (UmoP) aufführt. Damit weitet das BMUK seine Bemühungen für Bürokratieabbau und Beschleunigung und Vereinfachung von umweltrechtlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter aus. Für die Umsetzung sieht das Ministerium ein Umweltschutz-Modernisierungsgesetz, eine Verordnung zur Modernisierung des Umweltschutzes und weitere begleitende Vorhaben vor.
Im Zuge des vom BMUKN geschnürten Pakets soll auch die Ersatzbaustoffverordnung geändert werden. Vorgesehen sind Erleichterungen basierend auf der ministeriellen Evaluation, die u.a. im Rahmen des sogenannten EBV-Planspiels 2.0 im letzten Jahr identifiziert wurden. Durch die Novellierung der Verordnung soll die Nutzung von Ersatzbaustoffen praxistauglicher und unbürokratischer werden, um so Reyclingunternehmen und Verwender von recycelten Baustoffen zu entlasten.
Das BMUKN plant, das Umweltschutz-Modernisierungsgesetz und die dazugehörige Verordnung dem Entlastungskabinett am 15. Juli zum Beschluss vorzulegen, zusammen mit weiteren Vorhaben aus dem Paket zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes.
Das Informationspapier des Bundesumeltministeriums finden Sie hier