am 1. August 2023 wird die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft treten. Sie wird bundesweit maßgebend sein für die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken und wird die bis dahin geltenden Regelungen der Bundesländer ablösen.
Um den Übergang auf das neue Regelwerk so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir ein umfangreiches Informationspaket entwickelt. Es besteht aus unterschiedlichen Arbeitshilfen und Medienangeboten, über die wir nachfolgend einen kurzen Überblick geben und die wir in zukünftigen Ausgaben unseres Newsletters detailliert vorstellen werden.
Wir hoffen, Sie mit unserer EBV-Initiative maßgeblich zu unterstützen, und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen. Empfehlen Sie uns gerne weiter, so dass auch zukünftig im Sinne der Nachhaltigkeit mit Ersatzbaustoffen gebaut wird!
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Astrid Onkelbach, MSc
Leitung Marketing und Produktmanagement REMEX GmbH