Countdown Ersatzbaustoffverordnung | MEB®-Kampagne

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1. August 2023 wird die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft treten. Sie wird bundesweit maßgebend sein für die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken und wird die bis dahin geltenden Regelungen der Bundesländer ablösen.

Um den Übergang auf das neue Regelwerk so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir ein umfangreiches Informationspaket entwickelt. Es besteht aus unterschiedlichen Arbeitshilfen und Medienangeboten, über die wir nachfolgend einen kurzen Überblick geben und die wir in zukünftigen Ausgaben unseres Newsletters detailliert vorstellen werden.

Wir hoffen, Sie mit unserer EBV-Initiative maßgeblich zu unterstützen, und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen. Empfehlen Sie uns gerne weiter, so dass auch zukünftig im Sinne der Nachhaltigkeit mit Ersatzbaustoffen gebaut wird!

Mit freundlichen Grüßen
 
Dipl.-Ing. Astrid Onkelbach, MSc
Leitung Marketing und Produktmanagement REMEX GmbH

Alles zur Verordnung: MEB®-Kampagne

Als führender Anbieter von Ersatzbaustoffen haben wir uns im Zuge der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung dazu entschlossen, eine eigene Marke einzuführen. MEB® steht als Abkürzung für mineralische Ersatzbaustoffe und wurde am 26. April 2022 als deutsche Wort-Bild-Marke eingetragen. Die drei Buchstaben kennzeichnen sämtliche Informationsmedien und Dienstleistungen, die wir rund um das Thema anbieten.

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Unter dem Themenschwerpunkt MEB® update veröffentlichen wir ab sofort unsere Neuigkeiten und Neuheiten zur Ersatzbaustoffverordnung, so dass Sie sicher sein können, nichts zu verpassen. Teilen Sie gerne diesen Link zur Anmeldung mit Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Unternehmen. Denn Wissen teilen heißt Wissen vermehren!

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Unsere Leitung Marketing und Produktmanagement nimmt Ihre Rückmeldung und
Anregungen gerne persönlich entgegen. Sie erreichen uns per E-Mail oder unter der
Telefonnummer +49 211 17160-195