Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Befristung des Erlasses zum Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV vom 27.07.2023 aufgehoben und ergänzt. Das Dokument finden Sie auf der Website MUNV im Bereich Gewerbeabfall oder als direkten Link zum PDF.
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