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MELDUNGEN

7. Mai 2025

Fortschreibung des NRW-Erlasses zur EBV

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Befristung des Erlasses zum Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV vom 27.07.2023 aufgehoben und ergänzt.

Das Dokument finden Sie auf der Website MUNV im Bereich Gewerbeabfall oder als direkten Link:
Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) – Fortschreibung Erlass (PDF).

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