Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Befristung des Erlasses zum Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV vom 27.07.2023 aufgehoben und ergänzt.
Das Dokument finden Sie auf der Website MUNV im Bereich Gewerbeabfall oder als direkten Link:
Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) – Fortschreibung Erlass (PDF).