Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat ihren Katalog mit Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in dritter Version seit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2023 veröffentlicht. Die Informationen sollen Hilfestellung bei der Umsetzung der EBV bieten. Die Interpretationen sind rechtlich nicht bindend, im Zweifel gilt die Verordnung. Es bleibt somit Anwendern oder Produzenten überlassen, dieses Dokument zu nutzen.
Das als FAQ 3 zur EBV betitelte Dokument ist auf der Website der LAGA verfügbar und kann unter diesem Link heruntergeladen werden.