TOP THEMEN: Änderungen im Deponierecht | Länder-Vorbildfunktion für RCL | Unternehmensgruppe digital

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine erfreuliche Nachricht gleich zu Beginn: Im Sinne des Ressourcenschutzes haben die Bundesländer Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein entsprechende Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, Recyclingbaustoffen Vorrang bei öffentlichen Ausschreibungen zu geben.

Die wichtigsten Informationen über das im Juli dieses Jahres geänderte Deponierecht finden Sie im Beitrag zur Änderung der Deponieverordnung. Besonders hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf den aktualisierten Deponieschieber, den Sie wie alle unsere Arbeitshilfen auch weiterhin kostenfrei bei uns bestellen können.

Als weitere Themen behandelt dieser Newsletter die neuen digitalen Auftritte der MAV, B+R Köln und BAUREKA sowie unseren Beitrag zur Rollbahnsanierung des Frankfurter Flughafens.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen. Und wenn Ihnen unser Newsletter zusagt, > empfehlen Sie uns gerne weiter.

Mit freundlichen Grüßen,
REMEX Mineralstoff GmbH

DEPONIERECHT

Änderung der Deponieverordnung

Am 3. Juli 2020 wurde die > Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Deponieverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Änderungen betreffen vor allem Betreiber von Deponien sowie Entsorger von Böden. Wesentliche Änderungen in Kürze:

  • Das Personal auf Deponien muss nun alle vier Jahre an einer „fachspezifischen Fortbildung“ teilnehmen.
  • Der Umfang der grundlegenden Charakterisierung von Abfällen wird erweitert. Bei der Anlieferung müssen Abfallerzeuger nun zusätzlich das Ergebnis der Prüfung der Verwertbarkeit und der Verwertungsmöglichkeiten der Abfälle beifügen.
  • Das Vermischungsverbot wird gestärkt, indem die Vorgaben der Deponieverordnung auf Anlagen ausgedehnt wurden, in denen Abfälle für die Deponierung vorgemischt, teilweise oder vollständig stabilisiert oder verfestigt werden.
  • Künftig müssen Überwachungsbehörden eine abfallrechtliche Abnahme des Oberflächenabdichtungssystems durchführen.
  • Die Sicherheitsleistung durch Bürgschaft soll nun ausdrücklich „insbesondere“ durch eine Bankbürgschaft erfolgen.
  • Künftig ist alle fünf Jahre eine Schulung oder Weiterbildung der Probenehmer erforderlich. Zudem werden die Anforderungen für die Bewertung von Analyseberichten, die im Rahmen der grundlegenden Charakterisierung vorzulegen sind, festgeschrieben.

Mit der Verordnung wird zugleich die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) geändert. Hier erfolgen Klarstellungen im Hinblick auf die Berücksichtigung der Ökotoxizität HP 14.

Die geänderten Vorschriften sind seit dem 4. Juli 2020 anzuwenden. Davon ausgenommen ist lediglich das neue Ablagerungsverbot in § 7 DepV, das erst am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Die offiziellen Fassungen der geänderten DepV und AVV wurden bereits konsolidiert und sind online verfügbar.

> Deponieverordnung (DepV)
> Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

Neuer Deponieschieber mit geänderter Deponieverordnung

Die Änderungen der Deponieverordnung wurden in der Neuauflage unseres beliebten Deponieschiebers aufgenommen. Dieser wird auch weiterhin kostenfrei von uns zur Verfügung gestellt. Auch online kann er weiterhin > hier genutzt werden. Wir bitten Sie, die alten Schieber zu entsorgen und durch die neue Ausgabe zu ersetzen.

Bestellen Sie Ihr neues, aktualisiertes Exemplar unter
> deponieschieber.remex-solutions.de

ERSATZBAUSTOFFE

Bundesländer als Vorbild: Vorrang für Recyclingbaustoffe

Die Bundesländer Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben sich in den letzten Monaten der Stärkung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen verschrieben.

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat am 5. Mai 2020 die Strategie zum Erreichen der Klimaschutzziele der Landesverwaltung beschlossen. Darin verpflichtet sie sich unter anderem, Recyclingbaustoffen Vorrang zu geben. Hintergrund ist, dass auch die Rohbausubstanz von Bestandsgebäuden als energetisches Kapital betrachtet wird. „Neue Bauvorhaben werden emissionsminimiert, vorrangig in Holzbauweise und unter vorrangiger Verwendung von Recyclingbaustoffen errichtet.“ heißt es in der zugehörigen > Pressemitteilung.

Im Status der Anhörung befindet sich in Baden-Württemberg das „Gesetz zur Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg“. Zu den wichtigsten neuen Regelungen gehört die „Vorbildregelung für die öffentliche Hand mit der Maßgabe, vorrangig Recyclingbaustoffe zu verwenden.“ Zukünftig sollen bei größeren Bau- oder Abbruchvorhaben entsprechende Abfallverwertungskonzepte erstellt werden, um damit die Vermeidung und bessere Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen zu erreichen und einer unsachgemäßen Entsorgung vorzubeugen. Zusätzlich soll bei der Ausweisung von Baugebieten oder größeren Bauvorhaben die Möglichkeit des Wiedereinsatzes von Bodenaushub vor Ort stärkere Beachtung finden. Der Schutz der Ressource Boden gehe einher mit einer Abfallvermeidung und Kostenersparnis sowie einer Entlastung der Deponiekapazitäten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Der Gesetzentwurf kann bis zum 10. September 2020 kommentiert werden. Weitere Details erfahren Sie > hier.

Niederlande: Ziegelsteine mit Hausmüllverbrennungsasche

In der traditionellen Ziegelei Zilverschoon Randwijk, gelegen zwischen Arnhem und Nijmegen in den Niederlanden, wurde eine erste Partie Ziegelsteine unter Verwendung von aufbereiteter Hausmüllverbrennungsasche hergestellt. Verwendet wurde die Feinfraktion der Asche, die bei der REMEX-Tochtergesellschaft > HEROS im niederländischen Sluiskil produziert wird.

Bei der Produktion der langlebigen Ziegel in den Ziegelwerken wird Lehm verwendet; ein Teil des Zuschlags wurde nun durch Asche ersetzt. Die Steine gehören zu einem von vielen Entwicklungsprojekten der HEROS. „Es ist eine Frage von vielen Versuchen und Tests bevor man ein neues, zertifiertes Produkt entwickelt hat“, so HEROS-Produktmanager Edwin Heijnsdijk.

Die jetzt produzierten Teststeine wurden von HEROS der Stiftung „Ter Kille“ gespendet, die diese beim Bau der Erweiterung des Museums Sluiskil nutzt.

UNTERNEHMENSGRUPPE DIGITAL

MAV, B+R Köln und BAUREKA investieren

Seit Mitte dieses Jahres präsentieren sich mit der MAV, der B+R Köln und der BAUREKA drei weitere Unternehmen der REMEX-Gruppe im neuen Online-Look.

Die MAV Mineralstoff-Aufbereitung und -Verwertung GmbH und ihre Tochtergesellschaft B+R Baustoff-Handel und
-Recycling Köln GmbH haben ein übergreifendes Webkonzept entwickelt, das die Bedeutung der zwei Unternehmen im Bereich der Mineralstoffentsorgung widerspiegelt. Leser können sich jetzt mittels der neuen Informationsseiten z. B. über die Rückgewinnung von versteckten Metallen im Abfall erkundigen. Und um das Thema des Fachkräftemangels in der Branche proaktiv anzugehen, wurde eine eigene Seite zu Berufsperspektiven in der Kreislaufwirtschaft erstellt.

Auch die Website der BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH mit Sitz in Kassel hat ein zeitgemäßes Design erhalten. Die Informationen rund um mineralische Abfälle sind durch die neue Darstellung insbesondere für die interessierte Öffentlichkeit viel verständlicher geworden. Zusätzlichen Fokus hat das Unternehmen auf die Erläuterung der positiven Umwelteffekte des Mineralstoffrecyclings gelegt.

Besuchen Sie die neuen Websites unter:
> mav-gmbh.com
> bur-koeln.de
> baureka.de

VERBÄNDE

Engere Kooperation von BDE, BRB und IGAM

Das Motto „Gemeinsam für besseres Recycling bei mineralischen Abfällen“ fasst das Ziel des Kooperationsvertrages zusammen, mit dem der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V., die Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) und die Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) eine intensivere Zusammenarbeit vereinbart haben.

Gemeinsam sollen die politischen Rahmenbedingungen für Recyclingbaustoffe stärker mitgestaltet werden. Als aktuelle Herausforderung sehen die Verbände in diesem Zusammenhang die Verabschiedung der Mantelverordnung. Hier soll nach langjährigen Verhandlungen noch in diesem Jahr ein bundesweit einheitlicher Kompromiss und damit ein erfolgreicher Abschluss der Gesetzgebung gefunden werden. Denn insbesondere die in der Mantelverordnung enthaltene Ersatzbaustoffverordnung ist nicht nur von größter Bedeutung für die Hersteller von sekundären Baustoffen, sie wird auch entsprechende Auswirkungen auf die Baubranche haben.

Die jetzt vereinbarte Verbandszusammenarbeit geht mit einer räumlichen Veränderung einher. So verlegen BRB und IGAM ihre Geschäftsstellen in das Haus der Kreislaufwirtschaft des BDE in Berlin. Als Nachfolger von Jasmin Klöckner übernimmt Friedrich Mörig das Amt des Geschäftsführers der BRB und des IGAM.

> Zur BDE Pressemitteilung

ITAD und IGAM veröffentlichen Praxisleitfaden zur Einordnung von HMV-Schlacke

Nach Abstimmung mit den Vertretern der Bundesländer stellen die Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (> IGAM) und die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V.
(> ITAD) gemeinschaftlich das Praxisdokument zur „Einstufung von Hausmüllverbrennungs­schlacken in das Abfallverzeichnis anhand der gefahrenrelevanten Eigenschaften HP1-HP15“ zur Verfügung:

Die abfallrechtliche Einstufung von HMV-Schlacken hat höchste Bedeutung für deren Entsorgung. Der neue Leitfaden besteht aus zwei Teilen:

  • Der erste Teil des neuen Leitfadens zielt darauf ab, einen Bewertungsrahmen für HMV-Schlacke zu schaffen, innerhalb dessen gefahrenrelevante Eigenschaften mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. In diesem Zusammenhang zeigt sich, dass HMV-Schlacke im Regelfall als nicht gefährlich einzustufen ist.
  • Dass die Regelvermutung als nicht gefährlicher Abfall zutrifft, muss für die Schlacke einer Anlage nachgewiesen werden. Teil 2 des Praxisleitfadens gibt entsprechende Hinweise zur Überprüfung der Regelvermutung.

Der Leitfaden kann > hier auf der Webseite des ITAD heruntergeladen werden.

RECYCLING-VIDEO: BEREITS ÜBER 360.000 KLICKS

Rollbahnerneuerung des Frankfurter Flughafens über Nacht

Schwere Maschinen und ein beeindruckendes Projektmanagement unter höchstem Zeitdruck: So kann die Rollbahnerneuerung über Nacht am Frankfurter Flughafen zusammengefasst werden. Das rund 20-minütige Video von Zeppelin Rental erläutert, wie diese Herausforderung gemeistert wurde. Es ist seit der Veröffentlichung im Mai dieses Jahres bereits mehr als 360.000 Mal geklickt worden. Das Team der REMEX ist stolz auf seinen Beitrag zum Projekt und freut sich über die Referenz, die im Video erfolgt. Insgesamt wurden in unserer Betriebsstätte in Kelsterbach im Rahmen dieses Auftrags rund 100.000 Tonnen bewegt. Ca. 30.000 Tonnen wurden als Frostschutzschichtmaterial wieder in der erneuerten Fahrbahn verwendet.

> Video anschauen