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HGK-Containerterminal: Logistik setzt auf RecyclingbaustoffeSeit dem Frühjahr 2018 wird im Rahmen einer vom Bund geförderten Maßnahme im Auftrag der > Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) der Bau der Erweiterung des Containerterminals Nord in Köln realisiert. Bereits im Jahr 2015 wurde das erste Modul des damals neuen Terminals in Betrieb genommen. Die Erweiterung sieht die Verlängerung der nutzbaren Gleise auf 700 Meter vor. Auftragnehmer der HGK für die zweite Bauphase ist die ARGE KV-Nord A2, die sich aus den zwei Unternehmen > Heinz Schnorpfeil Bau GmbH sowie der > GBM Gleisbau Maas GmbH zusammensetzt. Oberbauleiter Fabian Kronenberger: „Die Umsetzung erfolgt bei laufendem Betrieb des bereits existierenden Teils des KV-Terminals. Die Besonderheit dieses Projekts sind die extrem hohen Anforderungen an den Untergrund. Es müssen die Schwerlasten, die durch die zukünftige Containerbe- und -entladung von ca. zehn Zügen pro Tag entstehen werden, sicher abgetragen werden. Das spiegelt sich auch im Leistungsverzeichnis wider: die mengenmäßig größte Auftragsposition ist der Erdbau mit Massenbewegungen von rund 64.000 m3.“ Grafik: Vereinfachter Ausschnitt des Lageplans
Schon zum Zeitpunkt der Submission wurden von Schnorpfeil mehrere Firmen angefragt, darunter auch die zur REMEX-Gruppe gehörige > B + R Baustoff-Recycling und -Handel Köln GmbH. Das Unternehmen konnte punkten, weil es sowohl die Lieferung aller für den Bau notwendigen Gesteinskörnungen in Form von Primär- und Sekundärbaustoffen als auch die Entsorgung von überschüssigen Böden anbieten konnte.
Von rund 76.000 Tonnen Gesteinskörnungen, die für den Erweiterungsbau des KV-Terminals Köln-Nord benötigt wurden, konnten mehr als 75 % durch Recyclingbaustoffe ersetzt werden. Das, zusammen mit der örtlichen Nähe des Lieferanten |
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Kommune ändert Vergabeunterlagen zugunsten von RecyclingbaustoffenDie Stadt Bad Homburg v. d. Höhe hatte den Neubau des Feuerwehrhauses Dornholzhausen ausgeschrieben und dabei den Einsatz von Recyclingbaustoffen teilweise ausgeschlossen. Die REMEX Mineralstoff GmbH sah in dem Ausschluss einen möglichen Vergaberechtsverstoß und hat die Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB mit der vergaberechtlichen Prüfung der Ausschreibungsunterlagen beauftragt. Insbesondere sollte der pauschale Ausschluss von Recyclingbaustoffen bei Tief- und Erdbauleistungen sowie die geforderte Genehmigungspflicht bei deren Verwendung in der Baustraße näher untersucht werden. In einem Schreiben an die zuständigen Stellen des Regierungspräsidiums Darmstadt bzw. der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe erläuterte die Kanzlei, warum eine Korrektur der Vergabeunterlagen zwingend erforderlich sei. Unter anderem wurde festgestellt, dass umweltbezogene Aspekte zu berücksichtigen wären. Es gäbe nach § 7 Absatz 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetzes (HAKrWG) „die unmittelbar wirkende Rechtspflicht, umweltschonende und durch Aufbereitung und Zurückführung von Abfällen hergestellte Sekundärbaustoffe […] bei der Vergabeentscheidung gegenüber herkömmlichen Stoffen zu bevorzugen.“ Bad Homburg hat die Rüge geprüft und im Anschluss die Vergabeunterlagen an § 7 HAKrWG angepasst. Die Angebotsfrist wurde verlängert, alle Vergabebeteiligten wurden informiert und die geänderten Vergabeunterlagen im Vergabeportal bereitgestellt. So hat die Stadt die Verwendung von Recyclingbaustoffen mit LAGA-Zuordnungswerten bis Z1.2 ermöglicht. |
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Brandenburger Leitfaden: Wirtschaftlichkeit von RecyclingbaustoffenDas Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) hat den Leitfaden „Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von RC-Baustoffen im Vergleich zur Verwendung von Naturmaterial“ veröffentlicht. Ziel des Leitfadens, so heißt es in dessen Einführung, ist es, „bevorzugten Einsatz von Recyclingbaustoffen bei öffentlichen Ausschreibungen zu unterstützen und den ausschreibenden öffentlichen Stellen für die Ausschreibung eine Hilfestellung an die Hand zu geben, die Priorität für den Einsatz von RC-Baustoffen zu begründen.“ Weiter heißt es, dass damit auch private Bauherren und Planer befähigt werden sollen, „die Verwendung von gütegesicherten RC-Baustoffen unter Berücksichtigung von Kosten und Nutzen mit der Verwendung von Naturmaterial wirtschaftlich zu vergleichen.“ Sachstand ErsatzbaustoffverordnungIm Mai 2019 hatten die die Umweltministerien der Bundesländer ihre Positionen zur Mantelverordnung (MantelV) dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erläutert. Seitdem wird vom BMU ein Positionspapier als Beratungsgrundlage zu den strittigen Punkten erarbeitet. Thermische Aufbereitung von Teer: Keine deutsche Anlage in SichtLaut baunetzwerk.biz ist der geplante Bau der ersten deutschen thermischen Behandlungsanlage für teerhaltige Stoffe vorerst vom Tisch. Laut der Pressemitteilung vom 27. August 2019 waren die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausschlaggebend für den Rückzug des Investors. Neuer Online-Auftritt der REMEX |
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