TOP THEMA: Kreislaufwirtschaft – Anpassungen von Vergabe- und Abfallrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anfang Mai hat der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V den Statusbericht der deutschen Kreislaufwirtschaft 2018 vorgestellt. Ein Aspekt, der für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft von großer Bedeutung ist: Um die Qualität und die Verwertung von Recyclingprodukten zu steigern, bedarf es eindeutiger Zielsetzungen, Maßnahmenpakte und Zeitachsen.

Es reicht also nicht, ausschließlich eine Quote im Sinne der Kreislaufwirtschaft vorzugeben. Insbesondere im Rahmen der Beschaffungstätigkeit ist die tatsächliche Ausschreibung- und Vergabepraxis relevant. Es ist beispielsweise nicht selten, dass Recyclingbaustoffe in öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen sind - konträr zu den politischen Zielen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Deswegen ist es umso erfreulicher, dass begonnen wird, Abfall- und Vergaberecht in dieser Hinsicht zu prüfen und anzupassen. So geschehen in Thüringen, wo man durch das neue Abfallgesetz den Einsatz von Sekundärrohstoffen fördert.

Details zu diesem Thema können Sie dem entsprechenden Newsletterbeitrag entnehmen, an dessen Ende Sie auch den Sonderdruck des juris® PraxisReports bestellen können.

Wir hoffen, auch dieses Mal interessante Themen für Sie zusammengestellt zu haben. Wenn Ihnen unser Newsletter gefällt,
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Mit freundlichen Grüßen,
REMEX Mineralstoff GmbH

AUSSCHREIBUNG UND VERGABE

Vorrang für Ersatzbaustoffe in Bauvergaben: juris®-Fachartikel als Sonderdruck

„Es gibt Verbesserungsbedarf des abfall- und vergaberechtlichen Rechtsrahmens für den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen.“ Das ist in Kürze das Fazit, das Gregor Franßen, Rechtsanwalt bei der Kanzlei > Heinemann & Partner zieht, wenn er nach den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen gefragt wird.

„Der gesamte abfall- und vergaberechtliche Rechtsrahmen ist zwar auf die Förderung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen ausgerichtet, aber es besteht ein erheblicher Widerspruch zwischen einerseits dem gesetzlichen und politischen Anspruch, die Vermeidung und stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle zu fördern, und andererseits der Rechtspraxis, die durch die fehlende Verbindlichkeit und die fehlende Durchsetzbarkeit der abfall- und vergaberechtlichen Vorgaben geprägt ist“.

Betrachtet man gleichzeitig den erheblichen Einfluss, den die öffentliche Hand durch ihre Nachfragemacht auf die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe bei öffentlichen Baumaßnahmen hat, indem sie durch die Gestaltung ihrer Vergabeunterlagen über das Ob und das Wie der Einsatzmöglichkeiten für mineralische Ersatzbaustoffe entscheidet, so besteht dringender Handlungsbedarf zu Optimierung des Rechtsrahmens.

Als positives Beispiel dient hier das Abfallgesetz in Thüringen, welches Gregor Franßen in einem Fachartikel im juris® PraxisReport diskutiert. Aufgrund der Relevanz des Beitrags haben wir diesen als Sonderdruck erstellen lassen, den wir kostenfrei zur Verfügung stellen und den Sie > hier bestellen können.

Teerhaltiger Straßenaufbruch: Erfolgreicher Nachprüfungsantrag der REMEX gegen bindende Vorgabe der thermischen Verwertung

 

„Öffentliche Auftraggeber dürfen den Bietern in Vergabeverfahren über Entsorgungsdienstleistungen die Art der Entsorgung nicht nach freiem Ermessen vorschreiben“, so Rechtsanwalt Dr. Olaf Konzak der Kanzlei > Legerlotz Laschet Rechtsanwälte (LLR).

Hintergrund dieser Aussage ist der von REMEX gemeinsam mit LLR gewonnene Vergabestreit vor dem Oberlandesgericht München. Das Staatliche Bauamt Würzburg hatte als Vergabestelle in einem europaweiten Vergabeverfahren die Entsorgung von 36.000 Tonnen teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch ausgeschrieben und dabei die thermische Verwertung vorgegeben.

Gegen diese zwingende Vorgabe ist die REMEX Mineralstoff GmbH erfolgreich vorgegangen. Die Zusammenfassung des Urteils können Sie > hier lesen.

METALLRECYCLING

NE-Metallaufbereitung der REMEX in den Niederlanden

Zeitgleich mit der Einführung der MERIT®-Technologie für die verbesserte Metallrückgewinnung aus Rostasche der Müllverbrennung hat REMEX eine eigene Anlage für die Metallaufbereitung in den Niederlanden gebaut. Denn Nichteisen-Metalle müssen im Anschluss von anhaftender Asche gereinigt und sortiert werden, um weiter verarbeitet werden zu können. In der NE-Metallaufbereitung am Standort der HEROS Sluiskil B.V., einer Tochtergesellschaft der > REMEX Mineralstoff GmbH, werden zu diesem Zweck die Nichteisen-Metallkonzentrate aus den unterschiedlichen REMEX-Anlagen in einem trockenen Verfahren behandelt.

In einer speziell dafür errichteten Halle werden die Konzentrate in unterschiedlichen Siebstufen über Lufttische geführt, die durch eine Kombination von Siebung, Luft und Bewegung die Nichteisen-Metalle in Leicht- und Schwermetalle trennen. Als Ergebnis werden verschiedene hochreine Metallfraktionen erzeugt, die direkt verhüttet werden können.

Um einen besseren Einblick in die Technologie zu erhalten, hat REMEX eine 3D-Ansicht dieser Technologie erstellt, die > hier auf YouTube angeschaut werden kann. Alternativ können Interessenten auch die Technologieseite des Unternehmens > remex-processing.com besuchen, die das Thema der Metallrückgewinnung und -aufbereitung aus Hausmüllverbrennungsasche im Detail erläutert.

In der neuen Metallaufbereitungsanlage werden die NE-Metalle der gesamten REMEX-Gruppe behandelt – inklusive der Metalle aus der eigenen Anlage in Singapur. Anfragen internationaler Kunden sind in der Umsetzung. Konkrete Anfragen zu Kooperationsmodellen können direkt an > REMEX oder > HEROS gerichtet werden.

3D-Eindrücke von der Lufttischanlage für die NE-Aufbereitung

Interview: Dr. Andreas Bechmann von der MAV erläutert Fortschritte bei Metallrückgewinnung

Bild: Dr. Andreas Bechmann, Geschäftsführer der MAV

Hausmüllverbrennungsasche (HMVA) ist eine wertvolle Ressource für Recyclingmetalle. Der Bedarf der Metallindustrie an Qualitäten, die direkt verhüttet werden können, steigt von Jahr zu Jahr. Positiver Nebeneffekt: Unternehmen, die Recyclingmetalle einsetzen, verbessern damit ihre Nachhaltigkeits- und CO2-Bilanz.
Im Interview erläutert Dr. Bechmann von der MAV, was mittlerweile bei der Metallrückgewinnung technisch erreicht wurde. "Unsere Investitionen tragen Früchte. Wir erzielen immer bessere Quoten bei der Rückgewinnung von NE-Metallen. Inzwischen sind wir in der Lage, sogar die Aluminium-Kaffeekapseln aus der Hausmüllverbrennungs-
asche zurückzugewinnen." > zum Interview

DEPONIEBAU

Fortschritt beim Ausbau der Deponie Kapiteltal

Abbildung: Prinzipschnitt der Deponie Kapiteltal

Im Jahr 2014 erhielt die REMEX Deponiegesellschaft Kapiteltal mbH von der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern ZAK den Zuschlag für das Projekt pp.deponie® für den neuen Deponieabschnitt der Deponie Kapiteltal. REMEX verantwortet in diesem Zusammenhang u.a. die Finanzierung der Deponieerrichtung, deren Fertigstellung ca. bis zum Jahr 2023 andauern wird. Die Bauarbeiten in Form einer „Deponie auf Deponie“ begannen im Jahr 2015. Eindrücke von der Umsetzung sowie die Details der Kooperation finden Sie jetzt auf unserer aktualisierten > pp-deponie®-Webseite unter anderem in Form einer > Animation.

VERBANDSINFORMATION

Asbest: Erfolgreicher Verbände-Einspruch zum Richtlinien-Entwurf VDI 3876

Mit dem Rundschreiben W 06 2018 hat der Bundesverband Recyclingbaustoffe BRB seine Mitglieder über den erfolgreichen Einspruch bezogen auf den Entwurf der Richtlinie VDI 3876 informiert.

Die Verbände sahen vor allem Nachbesserungsbedarf im Anwendungsbereich dieser Richtlinie. Denn nach Auffassung der Verbände sah der „Entwurf […] eine generelle Pflicht zur Untersuchung von Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnen Recyclingmaterialien auf Asbesthaltigkeit vor“.

Der Deutsche Abbruchverband (DA) hat mit der Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB), dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse), dem Bundesverband der Gipsindustrie e.V. und der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) auf diese für die Recyclingbranche weitreichende Folgen hingewiesen.

Der VDI hat diese Textpassage aufgrund des Einspruchs nun geändert. Aus dem Anwendungsbereich geht nun eindeutig hervor, dass keine generelle Pflicht zur Untersuchung auf Asbest besteht, so dass sich die Durchführung von Messungen weiterhin nur auf Verdachtsfälle bezieht.

BDE präsentiert den Statusbericht der deutschen Kreislauf-
wirtschaft 2018

Bild: Statusbericht der deutschen Kreislaufwirtschaft 2018, © Prognos AG

Am 9. Mai 2018 hat der Präsident des BDE Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., Peter Kurth, den Statusbericht der deutschen Kreislaufwirtschaft 2018 vorgestellt, an dessen Erstellung neun Branchenverbände beteiligt waren.

Laut BDE-Pressemitteilung präsentiert der Statusbericht „auf Basis umfangreicher Datenerhebungen, welchen volkswirtschaftlichen Stellenwert die Kreislaufwirtschaft in Deutschland heute hat und welche Schritte nötig sind, um die Stoffkreisläufe zu schließen und weitere Potentiale zu erschließen“.

Weiterhin wird Peter Kurth zitiert: „Der vorliegende Bericht zeigt eindrucksvoll, dass wir die Herausforderungen der Zukunft beim Klima- und Ressourcenschutz und bei der Energiewende nur werden lösen können, wenn wir konsequent auf eine funktionierende Kreislaufwirtschaft setzen. Die Kreislaufwirtschaft ist unverzichtbar. Dabei sind Innovation, Kompetenz und das Know-how der Unternehmen und Verbände insgesamt gefragt, damit wir den Standard in Deutschland in diesem Wirtschaftsbereich halten und weiter ausbauen können.“

Der Statusbericht Kreislaufwirtschaft kann > hier auf der Webseite des BDE heruntergeladen werden.

KURZMELDUNGEN

EU-Kreislaufwirtschaftspaket verabschiedet

Am 14. Juni 2018 wurde das EU-Kreislaufwirtschaftspaket im > Amtsblatt der EU veröffentlicht. Mit dem Paket wurden mehrere abfallrechtliche Richtlinien geändert, darunter auch die grundsätzlich für die Entsorgungs- und Recyclingbranche relevante > Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG sowie die > Deponierichtlinie 1999/31/EG. Die neuen Vorgaben aus dem Kreislaufwirtschaftspaket werden am 4. Juli 2018 in Kraft treten. Ab diesem Datum hat der deutsche Gesetzgeber zwei Jahre Zeit, das deutsche Abfallrecht an die EU-Vorschriften anzupassen.

Ersatzbaustoffverordnung: Wie geht es weiter?

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist Teil der Mantelverordnung (MantelV). Sie soll zukünftig eine bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Grundlage für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung mineralischer Abfälle und den Einsatz von Ersatzbaustoffen bilden.

Im Mai 2017 wurde der Regierungsentwurf der MantelV vom Bundestag ohne Änderungen angenommen. Der Bundesrat hatte im Anschluss die Beratung über den Entwurf vertagt, um abzuwarten, wie sich die neue Bundesregierung dazu positioniert.

Zurzeit wird die Mantelverordnung, die Bestandteil des Koalitionsvertrages ist, in Arbeitsgruppen innerhalb der Länder behandelt. Es wird erwartet, dass das Bundesratsverfahren nach der Sommerpause beginnen kann. Im Falle von Änderungsanträgen wird die Bundesregierung und der Bundestag im Anschluss erneut darüber abstimmen müssen.

Eine kompakte Darstellung der Mantelverordnung können Sie übrigens auch auf der Webseite des Deutschen Naturschutzrings (DNR) finden, der dort ein 3-seitiges Dokument zu diesem Thema > zur Verfügung stellt.

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