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Vorrang für Ersatzbaustoffe in Bauvergaben: juris®-Fachartikel als Sonderdruck„Es gibt Verbesserungsbedarf des abfall- und vergaberechtlichen Rechtsrahmens für den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen.“ Das ist in Kürze das Fazit, das Gregor Franßen, Rechtsanwalt bei der Kanzlei > Heinemann & Partner zieht, wenn er nach den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen gefragt wird. „Der gesamte abfall- und vergaberechtliche Rechtsrahmen ist zwar auf die Förderung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen ausgerichtet, aber es besteht ein erheblicher Widerspruch zwischen einerseits dem gesetzlichen und politischen Anspruch, die Vermeidung und stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle zu fördern, und andererseits der Rechtspraxis, die durch die fehlende Verbindlichkeit und die fehlende Durchsetzbarkeit der abfall- und vergaberechtlichen Vorgaben geprägt ist“. Betrachtet man gleichzeitig den erheblichen Einfluss, den die öffentliche Hand durch ihre Nachfragemacht auf die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe bei öffentlichen Baumaßnahmen hat, indem sie durch die Gestaltung ihrer Vergabeunterlagen über das Ob und das Wie der Einsatzmöglichkeiten für mineralische Ersatzbaustoffe entscheidet, so besteht dringender Handlungsbedarf zu Optimierung des Rechtsrahmens. Als positives Beispiel dient hier das Abfallgesetz in Thüringen, welches Gregor Franßen in einem Fachartikel im juris® PraxisReport diskutiert. Aufgrund der Relevanz des Beitrags haben wir diesen als Sonderdruck erstellen lassen, den wir kostenfrei zur Verfügung stellen und den Sie > hier bestellen können. Teerhaltiger Straßenaufbruch: Erfolgreicher Nachprüfungsantrag der REMEX gegen bindende Vorgabe der thermischen Verwertung„Öffentliche Auftraggeber dürfen den Bietern in Vergabeverfahren über Entsorgungsdienstleistungen die Art der Entsorgung nicht nach freiem Ermessen vorschreiben“, so Rechtsanwalt Dr. Olaf Konzak der Kanzlei Legerlotz Laschet Rechtsanwälte (LLR). Hintergrund dieser Aussage ist der von REMEX gemeinsam mit LLR gewonnene Vergabestreit vor dem Oberlandesgericht München. Das Staatliche Bauamt Würzburg hatte als Vergabestelle in einem europaweiten Vergabeverfahren die Entsorgung von 36.000 Tonnen teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch ausgeschrieben und dabei die thermische Verwertung vorgegeben. Gegen diese zwingende Vorgabe ist die REMEX Mineralstoff GmbH erfolgreich vorgegangen. Die Zusammenfassung des Urteils können Sie > hier lesen. |
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Interview: Dr. Andreas Bechmann von der MAV erläutert Fortschritte bei MetallrückgewinnungHausmüllverbrennungsasche (HMVA) ist eine wertvolle Ressource für Recyclingmetalle. Der Bedarf der Metallindustrie an Qualitäten, die direkt verhüttet werden können, steigt von Jahr zu Jahr. Positiver Nebeneffekt: Unternehmen, die Recyclingmetalle einsetzen, verbessern damit ihre Nachhaltigkeits- und CO2-Bilanz.Im Interview erläutert Dr. Bechmann von der MAV, was mittlerweile bei der Metallrückgewinnung technisch erreicht wurde. "Unsere Investitionen tragen Früchte. Wir erzielen immer bessere Quoten bei der Rückgewinnung von NE-Metallen. Inzwischen sind wir in der Lage, sogar die Aluminium-Kaffeekapseln aus der Hausmüllverbrennungs-asche zurückzugewinnen." > zum Interview |
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Asbest: Erfolgreicher Verbände-Einspruch zum Richtlinien-Entwurf VDI 3876Mit dem Rundschreiben W 06 2018 hat der Bundesverband Recyclingbaustoffe BRB seine Mitglieder über den erfolgreichen Einspruch bezogen auf den Entwurf der Richtlinie VDI 3876 informiert. Die Verbände sahen vor allem Nachbesserungsbedarf im Anwendungsbereich dieser Richtlinie. Denn nach Auffassung der Verbände sah der „Entwurf […] eine generelle Pflicht zur Untersuchung von Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnen Recyclingmaterialien auf Asbesthaltigkeit vor“. Der Deutsche Abbruchverband (DA) hat mit der Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB), dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse), dem Bundesverband der Gipsindustrie e.V. und der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) auf diese für die Recyclingbranche weitreichende Folgen hingewiesen. Der VDI hat diese Textpassage aufgrund des Einspruchs nun geändert. Aus dem Anwendungsbereich geht nun eindeutig hervor, dass keine generelle Pflicht zur Untersuchung auf Asbest besteht, so dass sich die Durchführung von Messungen weiterhin nur auf Verdachtsfälle bezieht. |
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EU-Kreislaufwirtschaftspaket verabschiedetAm 14. Juni 2018 wurde das EU-Kreislaufwirtschaftspaket im > Amtsblatt der EU veröffentlicht. Mit dem Paket wurden mehrere abfallrechtliche Richtlinien geändert, darunter auch die grundsätzlich für die Entsorgungs- und Recyclingbranche relevante > Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG sowie die > Deponierichtlinie 1999/31/EG. Die neuen Vorgaben aus dem Kreislaufwirtschaftspaket werden am 4. Juli 2018 in Kraft treten. Ab diesem Datum hat der deutsche Gesetzgeber zwei Jahre Zeit, das deutsche Abfallrecht an die EU-Vorschriften anzupassen. Ersatzbaustoffverordnung: Wie geht es weiter?Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist Teil der Mantelverordnung (MantelV). Sie soll zukünftig eine bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Grundlage für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung mineralischer Abfälle und den Einsatz von Ersatzbaustoffen bilden. Im Mai 2017 wurde der Regierungsentwurf der MantelV vom Bundestag ohne Änderungen angenommen. Der Bundesrat hatte im Anschluss die Beratung über den Entwurf vertagt, um abzuwarten, wie sich die neue Bundesregierung dazu positioniert. Zurzeit wird die Mantelverordnung, die Bestandteil des Koalitionsvertrages ist, in Arbeitsgruppen innerhalb der Länder behandelt. Es wird erwartet, dass das Bundesratsverfahren nach der Sommerpause beginnen kann. Im Falle von Änderungsanträgen wird die Bundesregierung und der Bundestag im Anschluss erneut darüber abstimmen müssen. Eine kompakte Darstellung der Mantelverordnung können Sie übrigens auch auf der Webseite des Deutschen Naturschutzrings (DNR) finden, der dort ein 3-seitiges Dokument zu diesem Thema > zur Verfügung stellt. |
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