Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben uns aufgrund der aktuellen Diskussionen auf Bundes- und Landesebene dazu entschlossen, eine Sonderausgabe unseres Newsletters zum Thema teerhaltiger Straßenaufbruch herauszugeben.

Straßenaufbruch, der aufgrund der bis in die 1980er Jahre üblichen Verwendung von Teer eine entsprechende PAK- Belastung aufweist, gilt als gesundheitsgefährdend. Prinzipiell existieren unterschiedliche Entsorgungsalternativen für diesen teerhaltigen Straßenaufbruch. Dazu gehören die Verwertung im Straßenbau, die Verwertung oder Beseitigung auf der Deponie und die thermische Behandlung. Allerdings wird der Wiedereinsatz im Straßenbau immer häufiger ausgeschlossen.

Was also sind ausschlaggebende Aspekte für den Umgang mit dem Material? Wir haben für Sie im Rahmen dieser Fragestellung diesen Newsletter zusammengestellt – darunter ein Interview mit dem geschäftsführenden Präsidenten des BDE, mehr Hintergrund zur aktuellen ifeu-Studie und das Merkblatt des LfU Bayern – mit hoffentlich interessanten Antworten.

Wir freuen uns wie immer über Ihre Rückmeldungen. Und > empfehlen Sie uns gerne weiter.

Mit freundlichen Grüßen
REMEX Mineralstoff GmbH

Grafik: Entsorgungsalternativen für teerhaltigen Straßenaufbruch

Fällt im Rahmen von Straßensanierungsmaßnahmen Straßenaufbruch an, so muss dieser - bevor über die weitere Verwendung entschieden werden kann - zunächst auf mögliche Teer-/Pechbestandteile bewertet werden. Handelt es sich um reinen Ausbauasphalt, ist eine Wiederverwendung im Straßenbau direkt möglich. Werden bestimmte Schadstoffmengen übertroffen, handelt es sich um teerhaltigen Straßenaufbruch, der abhängig von der Höhe der Belastung auf unterschiedliche Weise entsorgt werden muss oder verwertet werden kann.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat schon 2015 im > Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 16/2015 darum gebeten, ab dem 1.1.2018 den Wiedereinsatz von teerhaltigem Straßenaufbruch im Straßenbau nicht mehr zuzulassen. Ausschlaggebend dafür war, dass eine komplette Entfernung des PAK-haltigen Materials aus dem Stoffkreislauf erwünscht ist und damit eine weitere Verdünnung vermieden wird. Es ist davon auszugehen, dass auch Kreise, Gemeinden und Kommunen diesem Vorgehen folgen werden und damit die Verwertung im Straßenbau nicht oder nur noch selten erfolgt. Es bleiben die Optionen der thermischen Behandlung und der Beseitigung oder Verwertung auf der Deponie.

Zusätzlich gewinnen für viele Auftraggeber ökologische Gesichtspunkte immer stärker an Bedeutung. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der BDE eine entsprechende Studie beim ifeu beauftragt hat, die das Thema auch in ökologischer Hinsicht beleuchtet und Entscheidungshilfen gibt.

Mehr Hintergründe zum Thema liefern die nachfolgenden Beiträge. Zusätzlich empfehlen wir die aktualisierte und zusammenfassende Broschüre > ts.verwertung. Dort werden nochmals die wichtigsten Aspekte und Möglichkeiten in Kürze zusammengefasst.

Interview der REMEX mit BDE-Präsident Peter Kurth

Bild: Peter Kurth, Geschäftsführender Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE)

REMEX: Was war der Hintergrund für den BDE, eine Ökobilanzstudie zum Thema des teerhaltigen Straßenaufbruchs in Auftrag zu geben?

Peter Kurth, BDE:
Die Verwertung teerhaltigen Straßenaufbruchs innerhalb der zu modernisierenden Straße ist für Bundes- und Landesstraßen aufgrund einer Entscheidung des Bundes beendet worden. Aktuell wird nun in einigen Bundesländern alternativlos die thermische Behandlung von aus Straßenrückbaumaßnahmen anfallendem teerhaltigem Straßenaufbruch in Entsorgungsausschreibungen vorgegeben. Der BDE sieht dies kritisch, da zurzeit nur eine thermische Behandlungsanlage in den Niederlanden zur Behandlung des Stoffstroms verfügbar ist. Wir wollten daher einerseits einen Vergleich der verschiedenen Behandlungsoptionen anstellen, aber auch eine Einschätzung zu verfügbaren Kapazitäten und notwendigen Transportentfernungen herausgearbeitet wissen. Neben der thermischen Behandlung sind auch die Verwertung auf der Deponie oder auch die Beseitigung auf der Deponie verfügbare Abfallentsorgungsoptionen. Das Material kann zum Beispiel als Deponiebaustoff für den Wegebau oder als Dichtmaterial eingesetzt werden, dies ist eine stoffliche Verwertung im Sinne der europarechtlich vorgegebenen fünfstufigen Abfallhierarchie. Mit Hilfe wissenschaftlich fundierter Fakten sollten alle Behandlungsmöglichkeiten neutral bewertet werden.

REMEX: Aus welchen Gründen haben Sie sich für das ifeu-Institut entschieden?

Peter Kurth, BDE:
Das ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH ist seit 1978 ein eigenständiges Forschungsinstitut, welches sich ausschließlich über projektgebundene Mittel finanziert. Etwa zwei Drittel der Forschungsprojekte werden von öffentlichen Körperschaften beauftragt, ein Drittel stammt aus der freien Wirtschaft. Somit ist das Institut parteipolitisch unabhängig und wirtschaftlich eigenständig. Zum Zweiten haben wir mit den Kollegen des Institutes ausgewiesene Experten in der Bewertung von Produkten, Stoffen und Prozessen mit Hilfe von Ökobilanzen und Risikoanalysen beauftragt.
Zusätzlich dazu war es dem BDE wichtig, das Projekt durch einen Fachbeirat zu begleiten, welcher durch Kollegen des Bundesumweltministeriums, des Umweltbundesamtes sowie Vertretern aus drei Länderbehörden zusammengesetzt war.

REMEX: Was empfehlen Sie ausschreibenden Stellen in der Praxis als Vorgehensweise?

Peter Kurth, BDE:
Ausschreibende Stellen sollten eine Entsorgungsentscheidung in enger Abstimmung mit dem Anbieter der Entsorgungsdienstleistung vornehmen. Die Entsorgungsentscheidung für teerhaltigen Straßenaufbruch aus dem Straßenbau sollte dabei auch unter Berücksichtigung der Studienergebnisse erfolgen. Ausschlaggebend für die Entscheidung pro Deponie oder thermische Behandlung sind neben der Prüfung der Behandlungsart auch die verfügbaren Kapazitäten und Entfernungen zu den jeweiligen Anlagenstandorten. Mit der Studie wurde zum Beispiel sehr klar herausgearbeitet, dass die Verwertung auf der Deponie gegenüber der thermischen Behandlung besser abschneidet, wenn die Zusatztransportstrecke zur thermischen Behandlung per Schiff größer als 60 km ist.

REMEX: Vielen Dank für das Gespräch.

ifeu-Studie zur Ökobilanzierung für teerhaltigen Straßenaufbruch

Das ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg hat aktuell eine Studie zur „Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch aus ökologischer Sicht“ vorgelegt. Beauftragt vom BDE – dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. – vergleichen die Autoren Florian Knappe und Joachim Reinhardt die Ökobilanzen unterschiedlicher Alternativen für den Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch, darunter Beseitigung auf der Deponie, Verwertung als Deponiebaustoff und die thermische Behandlung.

Als Ergebnis stellen die zwei Autoren fest, dass aus ökologischer Sicht der Einsatz von teerhaltigem Straßenaufbruch als Deponiebaustoff im Vergleich zur thermischen Reinigung zu befürworten ist, wobei das individuelle Projekt abhängig von den Transportwegen und -arten von der Anfallstelle zur Deponie bzw. zur Behandlungsanlage beurteilt werden sollte. Für diese Beurteilung werden im Fazit entsprechend konkrete Werte genannt, um es z.B. ausschreibenden Stellen zu ermöglichen, die ökologisch günstigsten Entsorgungswege zu identifizieren.

Die 44 Seiten umfassende Studie können Sie > hier herunterladen. Die Pressemitteilung des BDE finden Sie > hier.

LfU Bayern: Neues Merkblatt zum Thema Straßenaufbruch

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat im Mai 2017 im neuen Merkblatt Nr. 3.4/1 umfassende Hinweise zum rechtlichen Hintergrund und zu den umweltfachlichen Anforderungen an die technische Ausführung und den Betrieb von Aufbereitungsanlagen sowie an die Lagerung und Verwertung von Straßenaufbruch zusammengestellt.

In der Einleitung des Merkblatts heißt es, dass im Sinne der Nachhaltigkeit und aus Gründen der Vorsorge in Zukunft auf den Wiedereinbau von teer-/pechhaltigem Material im Straßenbau verzichtet werden soll.

Ab 2018 will der Freistaat Bayern in Bundes- und Staatsstraßen kein teerhaltiges Material mehr einbauen. Um eine Verschiebung und unkontrollierte Verteilung des PAK-haltigen Materials in den kommunalen und privaten Straßenbau zu vermeiden, soll dieses in Zukunft aus dem Materialkreislauf entfernt werden.Als Möglichkeiten dafür benennt das LfU die energetische Verwertung oder thermische Behandlung als erste Option sowie die Verwertung und Beseitigung auf Deponien. Beide führen zu einer Ausschleusung der Schadstoffe aus dem Stoffkreislauf.

Die Möglichkeit für den Wiedereinbau im Straßen-/Wegebau durch kommunale oder private Bauherren ist unter entsprechenden Rahmenbedingungen weiterhin prinzipiell möglich. Die materiellen Anforderungen für diese Art der Verwertung sind dem Merkblatt zu entnehmen. Zusätzlich wird jedoch dringend angeraten, die jeweils aktuell gültigen Straßenbaurichtlinien der Obersten Baubehörde anzuwenden

> zur Merkblattsammlung des LfU

Zentraldeponie Hubbelrath (ZDH) setzt auf teerhaltigen Straßenaufbruch als mineralische Filterschicht

Bild: Deponiebauarbeiten auf der ZDH

Die REMEX Mineralstoff GmbH hat bei der Zentraldeponie Hubbelrath (ZDH) in Düsseldorf nachgefragt, wie der Einsatz von teerhaltigem Straßenaufbruch im Deponiebau gesehen wird. Laut Geschäftsführer Jörg Piepers gibt es langjährige Erfahrungen mit dem Material. Denn bereits bei Einrichtung im Jahr 2011 wurde auf der > ZDH der mineralische Flächenfilter mit teerhaltigem Straßenaufbruch als Deponieersatzbaustoff erstellt. Vor Beginn des ersten Einsatzes wurden entsprechende Eignungsnachweise erstellt, die neben Angaben zur Materialherkunft, Korngrößenverteilungen und hieraus abgeleitet Durchlässigkeitsbeiwerte enthielten.

Seitdem erfolgt der Aufbau der mineralischen Entwässerungsschicht mit teerhaltigem Straßenaufbruch, der durch die
> MAV Mineralstoff - Aufbereitung und - Verwertung GmbH im Werk Krefeld aufbereitet wird. Für das Material ist ein Durchlässigkeitsbeiwert von mindestens 1,0 x 10-3 m/s bei dichter Lagerung nachzuweisen. Der Anteil mit Durchmesser
d < 2 mm (Sandfraktion) wird auf 10 % begrenzt, und der Karbonatgehalt darf maximal 20 % betragen. Die Filterstabilität wurde für die Körnung 5/45 nachgewiesen. Mittlerweile verwendet die Zentraldeponie Hubbelrath eine Körnung 8/32, für die aufgrund des günstigeren Körnungsverhältnisses kein separater Nachweis geführt werden musste.

Ergänzend sind die die Zuordnungswerte der Deponieverordnung (Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 7 - DK II) einzuhalten. Die dafür erforderlichen Nachweise nach §§ 8 und 17 DepV werden im Rahmen der deponieseitigen Annahmekontrollen / Kontrollanalysen erbracht bzw. zusammengestellt.

Der Einbau oberhalb des Dichtungssystems erfolgt generell von Arbeitsbermen aus, die die Vorgaben bezüglich der Überfahrung der Kunststoffdichtungsbahn erfüllen. Alternativ hierzu kann der Einbau mit Langarmbaggern erfolgen. Wird das mineralische Flächenfiltermaterial mit einer Raupe eingebaut, darf das Betriebsgewicht dieser Raupe maximal 9 Mg, gemessen an den Bandagen, betragen.

Die herzustellende Mächtigkeit des mineralischen Flächenfilters beträgt mind. 0,5 m, die nur unterschritten werden darf, wenn nachgewiesen wird, dass es langfristig zu keinem Wassereinstau im Deponiekörper kommt. Die Einbaumächtigkeiten werden durch terrestrische Vermessung oder durch GPS-Vermessung mit terrestrischer Kontrolle kontrolliert. Das Prüfraster für die Vermessung beträgt mindestens 20 m x 20 m sowie zusätzlich an Böschungsbruchkanten und Ausbauenden.

Der gesamte Beprobungsumfang für den mineralischen Flächenfilter ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:

Prüfmerkmal Prüfvorschrift Soll-Wert
Materialidentifikation / Einbau
Korngrößenverteilung DIN 18 123 Identität zum Eignungsnachweis
KarbonatanteilDIN 4022, (qualitativ), bei Auffälligkeiten quantitativ nach
DIN 18 129
VCa ≤ 20 %
Durchlässigkeitsbeiwert rechnerisch in Anlehnung an Beyer kf ≥ 1 x 10-3 m/s (dichte Lagerung)
Schichtdicke messen / GPS d ≥ 0,50 m, Raster: 20 m x 20 m, Erfassung aller markanten Bereiche (Böschungsfuß und -schulter, Gefällewechsel etc.)
Tabelle: Beprobungsumfang für mineralischen Flächenfilter

Jörg Piepers ist überzeugt: "Der Einsatz von teerhaltigem Strassenaufbruch als mineralische Filterschicht wird mit der Basiseinrichtung seit 2011 auf der Zentraldeponie Hubbelrath erfolgreich praktiziert. Dadurch werden natürliche Ressourcen (Kies) geschont und die Herstellkosten werden reduziert.“

HEROS präsentiert sich erfolgreich beim „Recycle back to the future“-Event

Am 8. Juni hatte die REMEX-Tochtergesellschaft > HEROS Sluiskil B.V. in den Niederlanden für ein zweitägiges Event unter dem Motto „Recycle back to the future“ ihre Tore geöffnet. 250 hochkarätige Gäste konnten sich exklusiv die komplett überarbeitete und erweiterte Anlage anschauen und dabei erfahren, was HEROS in Europa zur größten und fortschrittlichsten Anlage macht. Für Besucher des Events und für interessierte Kunden, die keine Möglichkeit hatten, daran teilzunehmen: Eindrücke der HEROS-Veranstaltung inklusive der dort gezeigten Präsentationen können Sie > hier herunterladen

Jahresbericht der HIM ASG: Erfolgreiche Zusammenarbeit mit REMEX bei der Deponie Eisert

Die HIM GmbH ist für das Bundesland Hessen als Träger für Altlastensanierung tätig. Dem entsprechenden Geschäftsbereich HIM-ASG werden vom zuständigen Regierungspräsidium altlastenverdächtige Flächen oder Altlasten für die Projektabwicklung übertragen. Im aktuellen Jahresbericht wird auch die Deponie Eisert vorgestellt. Unter Beteiligung der > REMEX Mineralstoff GmbH wurde die Arbeitsebene gebaut, welche die Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen erleichtert. Bestellen Sie > hier den HIM-Jahresbericht 2016, um mehr zu erfahren.

Stand der Ersatzbaustoffverordnung: Bundesrat behandelt Mantelverordnung am 22. September 2017

Die am 03.05.2017 vom Kabinett beschlossene „Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten- verordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung“ (Mantelverordnung) hat den Bundestag ohne Änderung passiert und wird nun am 22.09.2017 im Bundesrat behandelt. Falls Änderungen beschlossen werden, müssen sich sowohl Bundesregierung als auch Bundestag erneut mit dem Thema befassen. Den aktuellen Stand der Mantelverordnung finden > hier.

HBCD-haltige Wärmedämmplatten auch in Zukunft nicht gefährlich: BDE begrüßt Votum des Bundesrates

In seiner Pressemitteilung vom 7.7.2017 begrüßt der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. das Bundesratsvotum zur HBCD-Entsorgung. Durch den Beschluss, die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) einzuführen und die Abfallverzeichnisverordnung anzupassen, wird auch die Entsorgung von Hexabromcyclododecan-haltigen Materialien wie z.B. Styropor-Wärmedämmplatten eindeutig geregelt.
> zur Pressemitteilung des BDE

Save-the-Date: InfraTech 2018 in Essen

Vom 10. bis 12. Januar 2018 findet in Essen die nächste InfraTech-Messe statt. Die Veranstaltung widmet sich als einzige in Deutschland ausschließlich den Spezialisten für Infrastrukturprojekte. Die > REMEX wird zusammen mit der
> MAV an ihrem 50 m²-Stand ihre nachhaltigen Entsorgungs- und Recyclingkonzepte für den Erd- und Straßenbau präsentieren. Wir bitten Kunden und Interessenten, sich den Termin jetzt schon für einen Besuch vorzumerken. Mehr über die Messe erfahren Sie > hier.