Die REMEX Mineralstoff GmbH hat bei der Zentraldeponie Hubbelrath (ZDH) in Düsseldorf nachgefragt, wie der Einsatz von teerhaltigem Straßenaufbruch im Deponiebau gesehen wird. Laut Geschäftsführer Jörg Piepers gibt es langjährige Erfahrungen mit dem Material. Denn bereits bei Einrichtung im Jahr 2011 wurde auf der > ZDH der mineralische Flächenfilter mit teerhaltigem Straßenaufbruch als Deponieersatzbaustoff erstellt. Vor Beginn des ersten Einsatzes wurden entsprechende Eignungsnachweise erstellt, die neben Angaben zur Materialherkunft, Korngrößenverteilungen und hieraus abgeleitet Durchlässigkeitsbeiwerte enthielten.
Seitdem erfolgt der Aufbau der mineralischen Entwässerungsschicht mit teerhaltigem Straßenaufbruch, der durch die
> MAV Mineralstoff - Aufbereitung und - Verwertung GmbH im Werk Krefeld aufbereitet wird. Für das Material ist ein Durchlässigkeitsbeiwert von mindestens 1,0 x 10-3 m/s bei dichter Lagerung nachzuweisen. Der Anteil mit Durchmesser
d < 2 mm (Sandfraktion) wird auf 10 % begrenzt, und der Karbonatgehalt darf maximal 20 % betragen. Die Filterstabilität wurde für die Körnung 5/45 nachgewiesen. Mittlerweile verwendet die Zentraldeponie Hubbelrath eine Körnung 8/32, für die aufgrund des günstigeren Körnungsverhältnisses kein separater Nachweis geführt werden musste.
Ergänzend sind die die Zuordnungswerte der Deponieverordnung (Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 7 - DK II) einzuhalten. Die dafür erforderlichen Nachweise nach §§ 8 und 17 DepV werden im Rahmen der deponieseitigen Annahmekontrollen / Kontrollanalysen erbracht bzw. zusammengestellt.
Der Einbau oberhalb des Dichtungssystems erfolgt generell von Arbeitsbermen aus, die die Vorgaben bezüglich der Überfahrung der Kunststoffdichtungsbahn erfüllen. Alternativ hierzu kann der Einbau mit Langarmbaggern erfolgen. Wird das mineralische Flächenfiltermaterial mit einer Raupe eingebaut, darf das Betriebsgewicht dieser Raupe maximal 9 Mg, gemessen an den Bandagen, betragen.
Die herzustellende Mächtigkeit des mineralischen Flächenfilters beträgt mind. 0,5 m, die nur unterschritten werden darf, wenn nachgewiesen wird, dass es langfristig zu keinem Wassereinstau im Deponiekörper kommt. Die Einbaumächtigkeiten werden durch terrestrische Vermessung oder durch GPS-Vermessung mit terrestrischer Kontrolle kontrolliert. Das Prüfraster für die Vermessung beträgt mindestens 20 m x 20 m sowie zusätzlich an Böschungsbruchkanten und Ausbauenden.
Der gesamte Beprobungsumfang für den mineralischen Flächenfilter ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst: