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24. September 2025

Viel Aufwand, wenig Nutzen: Güteüberwachungsportal für Ersatzbaustoffe

Im Hinblick auf den Willen zur Entbürokratisierung herrscht in Deutschland Einigkeit zwischen Wirtschaft und Politik. An der Umsetzung jedoch hapert es. Ein aktuelles Beispiel aus Nordrhein-Westfalen zeigt im Gegenteil, dass weiterhin Bürokratie auf- statt abgebaut wird – und eher Verwirrung als Lösungen geschaffen werden.

LANUK federführend

Am 20. August hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) ein neues Online-Portal zur Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) veröffentlicht. Das Fachinformationssystem soll für Transparenz sorgen und nachhaltiges Bauen unterstützen. Nutzer können beispielsweise Informationen zu Herstellern und Werken abrufen und Testate zu Eignungsnachweisen und Fremdüberwachung einsehen. Was gut gemeint ist, ist leider nicht gut gemacht. Es gibt mehr als einen Haken.

Die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung

Ersatzbaustoffe unterliegen einem Güteüberwachungssystem nach der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Es besteht aus

  • Eignungsnachweis
  • werkseigener Produktionskontrolle (WPK)
  • Fremdüberwachung (FÜ)

Die Eignung ist in der Regel nur einmalig und vor Inverkehrbringen des Ersatzbaustoffs nachzuweisen. Die Abstände, in denen WPK und FÜ durchgeführt werden müssen, definiert die EBV in Abhängigkeit der Produktionsmenge. Demnach muss die Fremdüberwachung von Recyclingbaustoffen z. B. alle angefangene 15.000 t erfolgen, mindestens jedoch vier Mal und maximal zwölf Mal pro Jahr.


Turnus der Fremdüberwachung in Abhängigkeit der Produktionsmenge am Beispiel von RC-Baustoffen

Umsetzung in der Praxis

Für Werke, die große Materialmengen produzieren, ergeben sich in Übereinstimmung mit der EBV in der Praxis folgende FÜ-Rhythmen:

  • Ein Werk mit einer Produktion von 150.000 t RC-Baustoffen im Jahr wird verpflichtend zehn Mal einer FÜ unterzogen.
  • Ein Werk mit einer Produktion von 180.000 t RC-Baustoffen im Jahr wird verpflichtend zwölf Mal einer FÜ unterzogen.
  • Ein Werk mit einer Produktion von 300.000 t RC-Baustoffen im Jahr wird bis zu einer Charge von 180.000 t alle 15.000 t die vorgesehenen zwölf Mal FÜ-beprobt, für die restlichen 120.000 t RC-Material sind keine weiteren Fremdüberwachungen vorgesehen.

Widersprüchlicher Turnus und unnötige Kontrolle

Die Prüfzeugnisse und Daten der durchgeführten Fremdüberwachungen fasst das LANUK vierteljährlich in einem Dokument zusammen und veröffentlicht es als Testat auf seinem Portal. Die tatsächlichen Prüfzeiträume und die Veröffentlichung der Daten auf der Güteüberwachungsplattform können daher deutlich voneinander abweichen. Warum der Veröffentlichungsturnus nicht mit dem Prüfzeitpunkt korrespondiert, erschließt sich nicht. Besonders problematisch: Prüfzeugnisse variieren verständlicherweise in Bezug auf die detaillierten Prüfergebnisse. Eine Pauschalisierung durch eine Vergrößerung des Berichtszeitraums auf Quartale ist in Hinsicht auf einen vertrauensbildende Maßnahme eher kontraproduktiv.

Historische Datensammlung ohne Rechtswirkung

Die vom LANUK veröffentlichten Testate beziehen sich auf vorangegangene Quartale, es handelt sich also nicht um Echtzeitdaten, sondern um eine Zusammenfassung von Daten aus der Vergangenheit. Erschwerend kommt hinzu: Mit großer Wahrscheinlichkeit wurden die beprobten Ersatzbaustoffe zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits ausgeliefert. Das ist ab dem Moment erlaubt, ab dem die FÜ die Konformität mit der EBV bestätigt hat – und nicht erst, wenn Testate erstellt oder veröffentlicht wurden. Auch im Rechtssinne haben die Testate keinerlei Bedeutung. Bei der Bewertung der Qualität von Ersatzbaustoffen bzw. einer bestimmten Charge von RC-Baustoffen sind ausschließlich die Prüfzeugnisse der Überwachungsstellen rechtlich relevant.

Ziel richtig, Ansatz nicht zielführend

Mit dem neuen Güteüberwachungsportal will das LANUK die Nutzung von Recyclingbaustoffen fördern. Das anhand nachträglich veröffentlichter Qualitätsberichte über bereits ausgelieferte Produktchargen zu tun, ist nicht zielführend – zumal die Vermarktung der Produkte nicht in den Kompetenzbereich des Landesamts fallen, sondern Aufgabe des Marktes ist.

Im Gegenteil scheint hier eher die Kontrolle im Fokus zu stehen: Die im Rahmen des Eignungsnachweises notwendige Typprüfung und Betriebsbeurteilung sowie die Prüfungen der regelmäßigen FÜ dürfen ausschließlich von offiziell anerkannten Überwachungsstellen durchgeführt und ans LANUK übermittelt werden. Nach dem Eingang müssen die Daten trotzdem von den zuständigen Stellen erneut freigegeben werden, bevor sie auf dem Portal erscheinen.

Besser: Vorbildfunktion erfüllen

Unterstützen könnte die öffentliche Hand die Branche, indem sie konsequent Ersatzbaustoffe ausschreibt und die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes umsetzt. Denn machen wir uns nichts vor: Die größten Mengen von Ersatzbaustoffen finden im Erd- und Straßenbau Anwendung, hier ist der Staat seit jeher der wichtigste Auftraggeber. Besser wäre es also, hier eine Vorbildfunktion zu erfüllen, als ein Güteüberwachungsportal für Ersatzbaustoffe mit zweifelhaftem Nutzen ins Netz zu stellen.

Die öffentliche Hand kann die Branche stärken, indem sie konsequent Ersatzbaustoffe ausschreibt. Das gilt im Besonderen im Erd- und Straßenbau, wo die größten Mengen zum Einsatz kommen und der Staat Hauptauftraggeber ist.

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