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21. Januar 2026

Schnelle Novelle statt Stillstand: Warum die ErsatzbaustoffV zügig angepasst werden muss

Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung kommt der Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe im Bausektor kaum voran. Wir haben mit BRB-Geschäftsführer Maximilian Meyer über den neuen Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) zum Planspiel 2.0 gesprochen. Er erklärt im Gespräch, wo die größten Hürden liegen, welche Anpassungen nötig sind – und weshalb eine schnelle Novelle jetzt unverzichtbar ist.

Zur Person

Maximilian Meyer ist seit Januar 2025 als Geschäftsführer der Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e. V. (BRB) tätig. Darüber hinaus vertritt er in seiner Rolle als Geschäftsführer der IGAM die Interessen der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken. Er hat Verwaltungswissenschaften an der Universität Potsdam und European Studies an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg studiert. Vor Aufnahme seiner Tätigkeit für die BRB und die IGAM war er bereits für den Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser und Kreislaufwirtschaft e. V. tätig.

Herr Meyer, das UBA hat kürzlich den Bericht zum Planspiel 2.0 der Ersatzbaustoffverordnung veröffentlicht. Worum ging es dabei?

Maximilian Meyer: Das Planspiel wurde im Auftrag des UBA von einem Forschungskonsortium durchgeführt. Ziel war es, die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu bewerten. Dazu haben sich über 100 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Behörden und Verbänden an vier Tagen intensiv mit realitätsnahen Fallbeispielen beschäftigt, in denen mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) anfallen und eingesetzt werden könnten. Auf dieser Basis sollten Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie sich die Entsorgung und der Einsatz von MEB seit Inkrafttreten der Verordnung 1. August 2023 verändert haben, welche Hemmnisse bestehen und welche Maßnahmen den Einsatz fördern könnten.


Was sind die wichtigsten Ergebnisse des Planspiels?

Maximilian Meyer: Der Bericht zeigt deutlich: Der Einsatz von MEB im Tiefbau hat sich bislang leider kaum verstärkt. Viele Stoffströme werden noch genauso entsorgt wie vor Inkrafttreten der Verordnung. Es gibt sogar vereinzelt Hinweise darauf, dass mehr Materialien deponiert werden – auch wenn das in den offiziellen Statistiken bisher nicht erkennbar ist.

„Der Einsatz von Ersatzbaustoffen kommt kaum voran – viele Materialien werden weiterhin wie früher entsorgt.“


Wie kann das sein? Wo liegen die Schwierigkeiten?

Maximilian Meyer: Das Forschungsteam hat fünf zentrale Hemmnisse identifiziert: die umwelt- und bautechnischen Einbaubedingungen, die Dokumentationspflichten, die Anforderungen an den Rückbau von Bauwerken, die Analytik und die Güteüberwachung. In diesen Bereichen besteht klarer Handlungsbedarf.


Welche konkreten Änderungen werden im Bericht vorgeschlagen?

Maximilian Meyer: Es wurden neun sogenannte „Novellierungsansätze“ herausgearbeitet, bei denen Einigkeit unter den Beteiligten besteht. Dazu zählen etwa die Zulassung des Einbaus von MEB auf kiesigem Untergrund und Grundgebirge, die Einführung einer Kleinmengenregelung zur Entlastung bei den Dokumentationspflichten sowie die Festlegung des Säulenkurztests als einheitliches Analyseverfahren. Für besonders wichtig erachte ich den Abstimmungsbedarf bei Fragen rund um Standortbedingungen, den Boden- und Gewässerschutz. Hier müssen praxisnahe und zugleich rechtssichere Lösungen gefunden werden, denn diese Vorgaben entscheiden letztendlich maßgeblich darüber, ob MEB überhaupt eingesetzt werden dürfen.

„Entscheidend sind praxistaugliche, rechtssichere Einbaubedingungen – sie bestimmen, ob MEB überhaupt eingesetzt werden dürfen.“


Wie bewertet der BRB die Ergebnisse und Empfehlungen des UBA-Berichts?

Maximilian Meyer: Wir begrüßen die Veröffentlichung und ziehen insgesamt ein positives Fazit. Viele der von uns seit Langem adressierten Probleme wurden erkannt und mit konkreten Lösungsvorschlägen versehen. Erfreulich ist auch, dass das UBA eine „schnelle Novelle“ der EBV empfiehlt – genau das war von Beginn an eine unserer zentralen Forderungen.

Die Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e. V. (BRB) vertritt bundesweit die Interessen der Unternehmen, die Abbruch- und Bauabfälle zu neuen (mineralischen) Baustoffen aufbereiten. Gemeinsam mit ihren Landesverbänden, Direkt- und Fördermitgliedern verfolgt die BRB das Ziel, natürliche Ressourcen zu schonen und die Kreislaufwirtschaft in Deutschland zu fördern. Vorsitzender ist Michael Stoll, Geschäftsführer der REMEX GmbH.


Welche Anpassungsvorschläge unterstützen Sie konkret?

Maximilian Meyer: Einige Punkte sind für uns besonders wichtig. Dazu zählen die Zulassung des Einbaus von MEB auf kiesigem Untergrund und Grundgebirge und die Klarstellung der Anforderungen an die Aktualisierung des Eignungsnachweises beim Wechsel einer Baumaßnahme. Ebenfalls zu nennen ist das Thema Kleinmengenregelung – im Bericht zum Planspiel wird im Zusammenhang mit den Dokumentationspflichten ausschließlich das Deckblatt adressiert. Aus unserer Sicht sollte für Kleinmengen auch eine Vereinfachung der Voranzeige bestimmter Materialklassen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten gelten. Schließlich unterstützen wir ebenfalls, dass MEB-haltige bitumengebundene Gemische bei Einbau nach TL Asphalt-StB 07/13 von der EBV ausgenommen werden.


Hören wir da Forderungen nach weniger Bürokratie heraus?

Maximilian Meyer: Absolut! Es wäre wünschenswert, die Dokumentationspflichten zu vereinfachen und auch neue Möglichkeiten der Digitalisierung zuzulassen. Die EBV sollte es den Betreibern von Aufbereitungsanlagen und Verwendern ermöglichen, Dokumentationen vollständig elektronisch zu führen. Auch für eine praktikable Lösung zur Ermittlung des höchsten zu erwartenden Grundwasserabstandes sollten digitale Lösungen wie Einbaukarten stärker genutzt werden können.


Würden Sie dem Vorschlag zustimmen, angrenzende Rechtsbereiche zu harmonisieren?

Maximilian Meyer: Ja, denn oft liegen die Ursachen der Praxisprobleme nicht an der EBV selbst. Derzeit gibt es einige Regelungen auch außerhalb der EBV, die nicht ausreichend aufeinander abgestimmt sind. Zu nennen wäre hier die Einstufung von Stoffen als wassergefährdend. Es bedarf unbedingt der Klarstellung in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), dass RC-1, also Recycling-Baustoff der besten Klasse, als nicht wassergefährdend einzustufen ist. Eine weitere Harmonisierung ist bei der Abgrenzung von technischen Bauwerken gemäß EBV zu bodenähnlichen Anwendungen nach BBodSSchV notwendig. Denn nur so kann die weitere Marginalisierung von Einsatzgebieten nach EBV verhindert werden. Diese Inkonsistenzen erschweren die Praxis erheblich.

Welcher Aspekt ist Ihnen sonst noch wichtig?

Maximilian Meyer: Ein weiterer zentraler Punkt ist das sogenannte „Abfallende“. Es braucht eine klare Regelung, wann güteüberwachte Materialien nicht mehr als Abfall gelten. Nur so können wir Akzeptanz schaffen und die Vermarktung von MEB wirklich fördern. Das UBA empfiehlt hier ausdrücklich, die Initiative zu einer bundesweiten Abfallende-Regelung wiederaufzunehmen – das unterstützen wir voll und ganz. Entscheidend ist hier: Eine entsprechende Regelung muss alle Materialklassen und alle MEB enthalten, denn die EBV sorgt dafür, dass keine Gefahr für Umwelt, Grundwasser und Mensch entsteht, wenn diese gemäß der EBV hergestellt und güteüberwacht und anschließend in eine der vorgesehenen Einbauweisen eingesetzt wird.


Wie geht es jetzt weiter? Wann ist mit einer Novelle zu rechnen?

Maximilian Meyer: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUKN) führt derzeit Gespräche mit den Landesumweltministerien, um deren Erfahrungen und Anpassungserfordernisse zu erfassen. Nach aktuellem Stand ist laut Aussage des Ministeriums frühestens in der zweiten Hälfte 2026 mit einem Referentenentwurf für eine zweite Novelle der EBV zu rechnen. Wir hoffen allerdings, dass das BMUKN dem klaren Aufruf des UBA-Berichts folgt und bereits in der ersten Jahreshälfte 2026 einen Entwurf vorlegt.


Ihr Fazit?

„Das Planspiel 2.0 hat wichtige Erkenntnisse geliefert. Jetzt gilt es, das Momentum zu nutzen. Eine schnelle, praxisorientierte Novelle der EBV ist entscheidend, um den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe zu stärken, Ressourcen zu schonen und die Kreislaufwirtschaft im Bausektor endlich voranzubringen.“


Vielen Dank für das Gespräch, Herr Meyer.

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