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REMEX SOLUTIONS
REMEX

24. Januar 2024

7-Punkte-Plan für eine erfolgreiche Ressourcenwende

Der jährliche Bedarf der deutschen Bauwirtschaft an Gesteinskörnungen spricht für sich: Annähernd 585 Mio. t wurden laut aktueller Statistik der Kreislaufwirtschaft Bau 2020 im Bauwesen benötigt. Von diesem Bedarf werden rund 17 % durch Ersatzbaustoffe gedeckt. Für die Produktion dieser nachhaltigen Baustoffe werden mineralische Abfälle genutzt, die jährlich in einer Größenordnung von 220 Mio. t und damit in mehr als der doppelten Menge anfallen. Angesichts dieser Zahlen sollte alles getan werden, um die Recyclingbemühungen in diesem Bereich zu stärken. Die Geschäftsführung der REMEX GmbH, einer der größten Hersteller von Ersatzbaustoffen in Europa, stellt sieben Punkte für eine optimierte Kreislaufführung von Mineralstoffen zur Diskussion.

1. Nachhaltige öffentliche Beschaffung: Bevorzugungspflicht nachschärfen

Die bedeutendsten Investitionen im Erd- und Straßenbau, den Hauptanwendungsgebieten von Ersatzbaustoffen, tätigen Bund, Länder, Kreise und Kommunen. Obwohl der Vorrang von Recyclingmaterialien gesetzlich geregelt ist (§ 45 KrWG), wird er oft nicht umgesetzt. Eine klare Begründungspflicht für Behörden, wenn sie RC-Baustoffe nicht verwenden, fehlt bislang. Auch Landesgesetze wie in NRW greifen oft zu kurz.

Forderung: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Landesvorgaben müssen konkretisiert und verschärft werden, um die öffentliche Hand stärker in die Pflicht zu nehmen.


2. Mindesteinsatzquoten für Recyclingbaustoffe einführen

Erfolgreiche Stoffkreisläufe gründen auf dem Prinzip, dass recycelte Materialien immer angewendet werden, wenn sie geeignet sind. Eine freiwillige Selbstverpflichtung der Privatwirtschaft zeichnet sich nicht ab. Um das Potenzial für mehr Recycling im Bauwesen auszunutzen, braucht es gesetzliche Vorgaben für Ersatzbaustoffe. 

Forderung: Gesetzlich definierte Einsatzquoten oder steuerliche Anreize (z. B. reduzierter Mehrwertsteuersatz) sollen die Verwendung von RC-Baustoffen fördern.


3. Klarstellung des Abfallendes

Die novellierte Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist uneindeutig, was das Ende der Abfalleigenschaft von Ersatzbaustoffen betrifft – mit negativen Auswirkungen auf das Image und den Einsatz. Ist Ersatzbaustoff weiterhin als Abfall anzusehen oder laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz als vollwertiges Produkt zu bewerten? Eine eindeutige Linie ist gefragt.

Forderung: Eine bundesweit einheitliche Regelung zum Abfallende ist erforderlich, die alle Materialklassen der EBV abdeckt.


4. Nachbesserung der Ersatzbaustoffverordnung

Zentrale Punkte der Fachwelt wurden bei der ersten Änderung der EBV kaum berücksichtigt. Drei besonders kritische Aspekte:

  • Einsatz in kieshaltigem Untergrund ist pauschal ausgeschlossen – auch bei wasserundurchlässigem Einbau.
  • Keine Kleinmengenregelung: Auch kleine Bauvorhaben sind bürokratisch stark belastet.
  • Zu enge Definition von „Recyclingbaustoff“ schließt potenziell verwertbare Materialien aus (z. B. aufbereiteter Straßenkehricht oder Glastrennstoffe).

Forderung: Die EBV muss praxisnah angepasst werden – differenzierter, vereinfachter, inklusiver.


5. Einsatz in Betonprodukten stärken

Während im Straßen- und Erdbau das Sickerwassermodell zur Bewertung von Schadstoffpotenzial dient, gelten für Betonprodukte strengere Anforderungen, etwa absolute Schadstoffgrenzwerte – obwohl das Material gebunden wird.

Forderung: Harmonisierung der Bewertungsmaßstäbe – orientiert am fertigen Produkt, nicht nur am Ausgangsstoff. Vorbilder wie die Niederlande zeigen, wie es gehen kann.


6. Ende der Überdimensionierung

Ersatzbaustoffe werden in unterschiedlichen Materialklassen eingeteilt. Vermehrt wird nur noch die beste Materialklasse ausgeschrieben, z. B. Recyclingbaustoff der Klasse RC-1, obwohl Material der Güte RC-2 oder RC-3 oft vollkommen ausreichen würden. 

Forderung: Materialanforderungen müssen projektgerecht definiert werden. Überdimensionierung erhöht die Kosten und schwächt den Nachhaltigkeitsanspruch.


7. Einheitliche Bundesregelung statt Länder-Flickenteppich

Trotz einer bundesweit geltenden EBV schaffen länderspezifische Erlasse neue Hürden. Beispiel: NRW und Bayern unterscheiden sich gravierend in der Frage, ab wann RC-Baustoffe als Produkte gelten.

Forderung: Länder müssen ihre Erlasse aufeinander abstimmen und Regelungen auf das Notwendige begrenzen, um Planungs- und Anwendungssicherheit zu schaffen.

„Die Bedeutung und die Chancen des Mineralstoffrecyclings werden immer noch verkannt. Die Größenordnungen, über die wir hier sprechen bieten einen bedeutenden Hebel für nachhaltigeres Wirtschaften. Wir benötigen in diesem Land mehr Engagement seitens der Politik und ein gemeinsames Bekenntnis zu einer echten Ressourcenwende. Das würde auch international ein Zeichen setzen.“

Michael Stoll, Geschäftsführer der REMEX GmbH

Die ausführliche Version des 7-Punkte-Plans mit weiterführenden Informationen, Infos und Videos finden Sie unter ressourcenwende-jetzt.de

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